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Was ist eigentlich das Reinheitsgebot?

von Michael

Wer gerne deutsches Bier trinkt und es von einer namhaften Brauerei wählt, kann sich darauf verlassen, dass es nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde. Dieses Gebot schreibt vor, was im Bier enthalten sein darf, damit es tatsächlich als Bier bezeichnet werden kann. Sind weitere Zutaten enthalten, verdient das Getränk nicht mehr die Bezeichnung Bier.

Das ursprüngliche Reinheitsgebot stammt schon von 1516. Es ist nicht rechtlich bindend. Inzwischen gibt es aber auch ein neueres Reinheitsgebot. Das schreibt ebenfalls vor, welche Zutaten im Bier enthalten sein dürfen.

Mittlerweile wird die Bierkultur auch von Craft Beer bereichert. Dabei handelt es sich um Bier, das in kleineren Brauereien gebraut wird und in vielfältigen Sorten verfügbar ist. Dieses Bier wird mit neuen Einflüssen bereichert. Mitunter werden auch weitere Zutaten als nach dem Reinheitsgebot verwendet.

Was ist das Reinheitsgebot für Bier?

Das Reinheitsgebot für Bier stammt aus dem Jahr 1516 und wurde in Ingolstadt erlassen. Über Jahrhunderte ist dieses von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. aus Bayern beschlossene Gesetz bindend für das Brauen von Bier.

Das Reinheitsgebot von 1516 wirkt sich auch heute noch auf die deutsche Braukunst aus. Es besagt, dass Bier lediglich aus den Zutaten Hopfen, Wasser, Malz und Hefe gebraut werden darf. Das deutsche Reinheitsgebot zählt teilweise als deutsches Kulturgut.

Geschichte des Reinheitsgebots

Das Reinheitsgebot für Bier wird mitunter auch als erstes Verbraucherschutzgesetz der Welt bezeichnet. Vor 1516, als das Reinheitsgebot in Ingolstadt beschlossen wurde, kamen merkwürdige Zutaten ins Bier.

Mit Kreide, Ochsengalle, Pech, Eiern oder Fliegenpilz war Bier wirklich nicht immer ein Genuss. Es hatte oft nicht nur einen außerordentlich schlechten Geschmack, sondern es war auch noch giftig, mitunter sogar tödlich.

Bier war trotz der schrecklichen Zutaten im Mittelalter ein Getränk für die Allgemeinheit. Es wurde von morgens bis abends getrunken. Panschte der Brauer nicht, wurden durch das Aufkochen wenigstens die Bakterien im Wasser getötet.

Die Bakterien blieben auch tot, wenn der Brauer Hopfen als Biergewürz verwendete. Anders als Wasser zu dieser Zeit machte das Bier nicht krank.

Die bayerischen Brüder Herzog Wilhelm IV. und Herzog Ludwig X. regierten Bayern gemeinsam. Da sich der Hopfen bewährt hatte, erließen sie auf dem Städtetag am 23. April 1516 in Ingolstadt das Reinheitsgebot.

Die Verordnung lautete in der heutigen Sprache ungefähr „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“.

Nach dem Reinheitsgebot sollte das Bier keine anderen Zutaten als Gerste, Hopfen und Wasser enthalten. Ein wissentliches Übertreten dieser Anordnung wurde mit der Beschlagnahmung des betroffenen Fasses Bier vor Gericht bestraft.

Noch immer wird Bier in Deutschland nach dem Reinheitsgebot gebraut. Es darf heute Hopfen, Wasser, Gerstenmalz und Hefe enthalten. Als Wilhelm und Ludwig das Reinheitsgebot erließen, war ihnen die Bedeutung von Hefe noch nicht bekannt, weshalb sie damals noch nicht als Bestandteil des Reinheitsgebots galt.

Brauverordnungen

Im Mittelalter wurden Brauordnungen von Zünften, Landesherren oder Stadträten erlassen und waren weit verbreitet. Heute gibt es viele solcher Brauordnungen nicht mehr. Nur wenige der frühneuzeitlichen oder mittelalterlichen Brauordnungen entsprachen dem heutigen Reinheitsgebot.

Friedrich Barbarossa verlieh im Juni 1156 das Stadtrecht an die Stadt Augsburg. Damals war auch die Bierqualität in der Rechtsverordnung erwähnt. Das älteste deutsche Stadtrecht sah Strafen für die Brauwirtschaft vor, wenn das Bier eine schlechte Qualität hatte oder das Maß ungerecht war.

Aufgrund einer Hungersnot erließ der Stadtrat von Nürnberg 1303 eine Verordnung, dass zum Brauen von Bier kein anderes Getreide als Gerste verwendet werden durfte. Dieses Gerstengebot hatte bis zum Ende der Reichsherrlichkeit Nürnbergs Bestand. Es galt bis zur Einführung der Gewerbefreiheit 1806.

Philipp von Rathsamhausen, damaliger Fürstbischof vom Hochstift Eichstätt, erließ im Jahre 1319 ein Gesetz, nach dem nur Wasser, Hopfen und Gerste zum Bierbrauen verwendet werden durften.

Auch in Weimar galten ab 1348 Bestimmungen zum Brauen von Bier, nach denen nur Malz und Hopfen in Bier enthalten sein durften. Hopfen war hingegen in anderen Städten zu dieser Zeit noch als Bierzusatz verboten.

In München wurde 1313 an zwölf Stadträte die Bieraufsicht übertragen. Der Stadtrat verordnete 1447, dass nur Gerste, Hopfen und Wasser für die Herstellung von Bier verwendet werden durften.

Auch in der bayerischen Landesverordnung von 1516 waren diese Inhaltstoffe für Bier erwähnt. Herzog Albrecht IV. erließ im November 1487 eine Norm mit dem gleichen Inhalt für München. Später wurde sie auch auf Oberbayern ausgedehnt.

Die Verordnung schrieb neben Zutaten und Preis auch das Beschauen von Bier vor. In den 1980er Jahren bezeichneten Münchner Brauereien diesen Erlass als Münchner Reinheitsgebot.

Die thüringische Stadt Weißensee schrieb in ihrem Wirtshausgesetz von 1434 als Bestandteile von Bier nur Hopfen, Malz und Wasser vor. Der Stadtrat in Regensburg verordnete 1469 ausschließlich die Verwendung von Wasser, Gerstenmalz und Hopfen zum Bierbrauen.

Herzog Georg der Reiche erließ 1493 eine Vorschrift für das Herzogtum Bayern-Landshut, nach der nur Malz, Wasser und Hopfen für Bier verwendet werden durften. Anderenfalls drohten empfindliche Strafen, auch an Leib und Gut.

Die Bayerische Landesordnung von 1516

Statue von Wilhelm IV

Statue von Wilhelm IV

Die bayerischen Landrechte unterschieden sich bis zum Landshuter Erbfolgekrieg und zur Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer. Sie mussten harmonisiert werden. In Ingolstadt wurde von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. 11516 die neue Landesordnung erlassen, die von Leonhard von Eck verfasst war.

In der harmonisierten Verordnung waren Gerste und Malz nicht erwähnt. Die Söhne von Herzog Albrecht IV. bezogen sich nicht auf das Münchner Reinheitsgebot ihres Vaters und auf das Landshuter Reinheitsgebot.

Die bayerische Landesverordnung sah die Zutaten von Bier, ein Maß von 1,069 Liter sowie die Preise für Bier vor. Wurden die Preise überschritten und das Maß nicht beachtet, drohten Strafen.

Mit den Brauvorschriften wurde auf die vielen Klagen gegen schlechtes Bier reagiert. Die Bierpreisfestlegung erfolgte aufgrund von Bierfälschungen. Da die Rohstoffpreise gestiegen waren und die Brauer sich einen Gewinn sichern wollten, reagierten sie häufig mit schlechter Bierqualität.

Der Erlass galt auch, um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen. Nur Bäcker, nicht aber Brauer durften Weizen und Roggen verwenden. Das Reinheitsgebot sollte auch ein Drogengesetz darstellen. Es bestand der Verdacht, dass viele berauschende Pflanzen wie Bilsenkraut, Wermut oder Schlafmohn zum Brauen von Bier verwendet wurden.

Hefe war damals noch unbekannt und wurde daher im Reinheitsgebot nicht erwähnt. Die Brauvorschrift von 1516 bestand nur kurz. Regional wurden trotz des Reinheitsgebotes andere Zutaten für Bier erlaubt, beispielsweise Koriander, Salz, Lorbeer, Wacholder und Kümmel. Verboten waren nur Seidelbast und Bilsenkraut.

Nördlich der Donau war ab 1548 erlaubt, Weizenbier zu brauen. Herzog Maximilian I. errichtete mehrere Weizenbierbrauhäuser.

Heutiger Stand des Reinheitsgebots

Das Reinheitsgebot ist inzwischen mehr als 500 Jahre alt. Über den Sinn und Unsinn wird heute kontrovers diskutiert. Verfechter des Reinheitsgebots sind der Meinung, dass mit dessen Einhaltung die Qualität des deutschen Biers gesichert werden kann.

Kritiker betrachten das Reinheitsgebot als Marketinginstrument, da in anderen europäischen Ländern das Europa-Recht gilt, das andere Vorschriften für das Brauen von Bier enthält.

Craft Beer schließt das Reinheitsgebot nicht aus, doch gibt es auch Craft Beer, das andere Zutaten als im Reinheitsgebot vorgeschrieben enthält. In der Craft Beer Szene wird vorgeschlagen, aus dem Reinheitsgebot ein Natürlichkeitsgebot zu machen.

Häufige Fragen und Antworten

Was besagt das Reinheitsgebot von 1516?

Das Reinheitsgebot von 1516 besagt, dass Bier lediglich aus Gerstenmalz, Wasser und Hopfen gebraut werden darf.

Wie alt ist das deutsche Reinheitsgebot?

Das deutsche Reinheitsgebot ist mehr als 500 Jahre alt.

Was ist das deutsche Reinheitsgebot?

Das deutsche Reinheitsgebot ist eine Vorschrift zum Brauen von Bier, die bestimmt, dass nur Wasser, Hopfen und Gerstenmalz in Bier enthalten sein dürfen.

Welche Zutaten dürfen zum Bierbrauen laut dem Reinheitsgebot verwendet werden?

Laut Reinheitsgebot dürfen zum Brauen von Bier nur Gerstenmalz, Hopfen und Wasser verwendet werden.

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